Nutzungsvereinbarung für Motivgeber

  1. luricky wird ein Exposé über die Location erstellen. Dieses Exposé wird in das luricky-Archiv aufgenommen, um es potentiellen Interessenten an der Location zur Verfügung zu stellen; dies kann in Abhängigkeit des Kundenwunsches auf Anfrage per E-Mail, über einen Zugang zur Online Datenbank oder frei zugänglich auf unserer Webseite geschehen. Das Exposé enthält keine detaillierten Adress- oder Namensangaben des Locationgebers.
  2. Der Locationgegeber sichert zu, dass er berechtigt ist, die Erlaubnis zur Anfertigung von Foto- und Filmaufnah­men innerhalb der Location und auf dem zugehörigen Grundstück unter Einbeziehung der Möblierung und Gestaltungselemente zu erteilen. Er versichert, dass keine Rechte Dritter der Anfertigung und Verwertung der zu erstellenden Aufnahmen entgegenstehen. Sollten dennoch deswegen Ansprüche Dritter geltend gemacht werden, wird der Locationgeber den Locationnehmer von sämtlichen Ansprüchen sowie eventuell erforderlich werdender Kosten der Rechtsverteidigung freihalten.
  3. Der Locationgeber stimmt der Weitergabe des Exposés an potenzielle Interessenten sowie der Veröffentli­chung des Exposés bzw. Auszügen daraus, auf der Homepage www.luricky.de sowie in den sozialen Medien (z.B. Facebook, Pinterest, Instagram etc.) zu. Soweit der Locationgeber luricky Bildma­terial zur Verfügung stellt, sichert er zu, über die nach diesem Vertrag erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen und berechtigt zu sein, diese zur Erfüllung der genannten Zwecke Dritten einzuräumen.
  4. Luricky behält sich das Recht vor, Teile der Beschreibung und Überschrift in Anlehnung an die Luricky-Standards anzupassen.
  5. Der Locationgeber stimmt der Speicherung seiner personenbezogenen Daten zu. Auf die Datenschutzerklärung der Webseite www.luricky.de wird verwiesen.
  6. Der Locationgeber kann jederzeit die fristlose Kündigung dieser Vereinbarung erklären. luricky wird ab dem Zeitpunkt des Zugangs des Widerrufs die Location keinem Dritten mehr zeigen und/oder anbieten. Auf Nachfrage von Interessenten wird mitgeteilt, dass die Location nicht mehr zur Verfügung steht.
  7. Ein Anspruch des Locationgebers auf Vermittlung eines Locationnehmers besteht nicht.
  8. Das Einstellen der Location ist für den Motivgeber kostenlos.
  9. Der Loca­tiongeber verpflichtet sich, Mietverträge mit Locationnehmern, die ihm durch Vermittlung von luricky bekannt geworden sind, nur unter Einschaltung von luricky zu schließen.
  10. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertrags­schluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige durchführbare oder wirksame Regelung gelten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vor­stehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
  11. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung wird, soweit zulässig, Berlin vereinbart. Es gilt deutsches Recht.